Draufgabe

Draufgabe

Draufgabe (Arrha, Angeld, Aufgeld, Draufgeld, Handgeld) ist ein mit Rücksicht auf einen erst abzuschließenden oder als Zeichen eines bereits abgeschlossenen Vertrags gegebener Vermögenswert, der fast ausschließlich in Geld zu bestehen pflegt. Die erstere Art der D. erwähnt das Bürgerliche Gesetzbuch nicht, es können also die Vertragschließenden eine solche nach Belieben vereinbaren. Am verbreitetsten ist sie hier als Miettaler, Dinggeld, wonach der Gesindedienstvertrag erst mit Hingabe des Dinggeldes bindend wird. Die zweite Art der D., als Zeichen des Abschlusses des Vertrags, gilt nach § 331 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht als Reugeld, sie ist deshalb auf den Kaufpreis in Anrechnung zu bringen oder bei Aufhebung des Vertrags, falls nichts andres vereinbart, wieder zurückzugeben (§ 337). Wird die Vertragserfüllung dagegen durch Verschulden des Gebers der D. unmöglich, oder verschuldet er die Wiederaufhebung des Vertrags, so verliert er die D. gewissermaßen als Strafe an den andern Vertragsteil (§ 338).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Draufgabe — Draufgabe, Draufgeld, s. Arrha …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Draufgabe — Draufgabe,die:1.⇨Handgeld–2.⇨Zugabe …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Draufgabe — Als Naturalrabatt bezeichnet man einen Rabatt, der durch die Lieferung von Waren geleistet wird. Formen des Naturalrabatts sind die Draufgabe, die Dreingabe und die Zugabe. Ein Rabatt in Form eines Preisnachlasses wird dagegen als Barrabatt… …   Deutsch Wikipedia

  • Draufgabe — Naturalrabatt exklusive (selten) * * * Drauf|ga|be 〈f. 19〉 = Handgeld (2) * * * Drauf|ga|be, die: a) etw., was [beim Vertrags od. Kaufabschluss] zugegeben wird: er wollte noch ein Bild als D.; b) (österr., sonst landsch.) Dreingabe; c) (österr.) …   Universal-Lexikon

  • Draufgabe — im Warengeschäft die Gewichtsmenge, die als Zugabe zum vertraglichen Gewicht gewährt wird, während die Dreingabe in einem Preisabschlag in Höhe des Wertes des zu gewährenden Übergewichts besteht …   Lexikon der Economics

  • Draufgabe — Drauf|ga|be (Handgeld beim Vertrags oder Kaufabschluss; österreichisch auch für Zugabe des Künstlers) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Naturalrabatt exklusive — Draufgabe …   Universal-Lexikon

  • Angeld — ⇡ Draufgabe …   Lexikon der Economics

  • Naturalrabatt — Als Naturalrabatt bezeichnet man einen Rabatt, der durch die Lieferung von Waren geleistet wird. Formen des Naturalrabatts sind Draufgabe und Dreingabe. Einen Rabatt in Form eines Preisnachlasses bezeichnet man dagegen als Barrabatt oder Rabatt… …   Deutsch Wikipedia

  • Arrha — Als Naturalrabatt bezeichnet man einen Rabatt, der durch die Lieferung von Waren geleistet wird. Formen des Naturalrabatts sind die Draufgabe, die Dreingabe und die Zugabe. Ein Rabatt in Form eines Preisnachlasses wird dagegen als Barrabatt… …   Deutsch Wikipedia

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