Dotalklage

Dotalklage

Dotalklage, der gemeinrechtliche klagbare Anspruch der Tochter gegen ihren Vater oder väterlichen Großvater auf Gewährung einer Ausstattung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch besteht nur noch die Pflicht, eine Aussteuer zu gewähren. S. Ausstattung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dotal — Dotāl (lat.), was sich auf die Aussteuer (dos) bezieht; Dotalklage, auf die Rückforderung der dos gerichtete Klage; Dotalsystem, das System des auf der Gütertrennung beruhenden röm. ehelichen Güterrechts …   Kleines Konversations-Lexikon

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