Diskretionär

Diskretionär

Diskretionär (franz.), dem Gutdünken, namentlich eines Richters, anheimgestellt; daher die diskretionäre Gewalt des Richters, die Befugnis, bei Zwischenfällen die nötigen Anordnungen zu treffen, insbes. zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Handhabung der Disziplin sogen. Disziplinarstrafen anzuwenden, aber auch die Leitung des Prozesses nach freiem Ermessen zu betätigen. Ebenso spricht man von der diskretionären Gewalt des Präsidenten einer gesetzgebenden Körperschaft, insofern in gewissen Dingen dem freien Ermessen desselben einiger Spielraum gelassen ist.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Diskretionär — (lat.), dem (richterlichen) Gutdünken überlassen, beliebig, willkürlich. Diskretionäre Gewalt, die einem Organ der Staatsverwaltung oder Rechtspflege eingeräumte Befugnis, innerhalb der gesetzlichen Schranken nach freiem Ermessen Anordnungen zu… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • diskretionär — dis|kre|ti|o|när <Adj.> [frz. discrétionnaire]: dem Ermessen des Partners anheim stellend: ein System von „allgemeinen Verhaltensregeln“ ..., das ... den Menschen vor der Willkür er Entscheidungen schützt (Spiegel 7, 1983, 29); e… …   Universal-Lexikon

  • diskretionär — dis|kre|ti|o|när <zu ↑...är> dem Ermessen des Partners anheim stellend …   Das große Fremdwörterbuch

  • diskretionär förvaltning — s EKON det att ett finansiellt bolag på uppdrag av en kund gör affärer för kundens räkning utan att denna alltid informeras i förväg …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Versicherungspflichtgrenze — Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Sie legt damit die… …   Deutsch Wikipedia

  • kommunaler Finanzausgleich — Summe der (vertikalen) Finanzbeziehungen zwischen einem Bundesland und seinen Gemeinden und Gemeindeverbänden und der (horizontalen) Finanzbeziehungen zwischen den Gemeinden und Gemeindeverbänden untereinander. 1. Vertikaler Finanzausgleich… …   Lexikon der Economics

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