Akzeptprovision

Akzeptprovision

Akzeptprovision, die Vergütung (meist 1/4-1/3 Proz.), die Bankhäuser dafür berechnen, daß sie Tratten akzeptieren, die auf Grund bewilligten Kredits (des Akzeptationskredits) auf sie gezogen werden; dann die dem Ehrenakzeptanten zu zahlende Vergütung, wenn derselbe nicht zur Zahlungsleistung gelangt, weil der Bezogene oder ein andrer Intervenient gezahlt hat.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Akzeptkredit — Diskontkredit, Wechselkredit. 1. Begriff: Kredit, den eine Bank gewährt, indem sie innerhalb einer festgelegten Kreditgrenze (⇡ Wechselobligo) vom Kreditnehmer ausgestellte ⇡ Wechsel akzeptiert (⇡ Bankakzept). Durch die Akzeptierung stellt die… …   Lexikon der Economics

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