- Desertorĭa sententĭa
Desertorĭa sententĭa (lat.), im frühern gemeinen Prozeßrecht Bezeichnung für das Urteil, durch das ein Rechtsmittel oder eine Beweisantretung (s. Beweis) wegen Versäumung der vorgesehenen Notfrist (s.d.) verworfen wurde.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.