Deprekatūr

Deprekatūr

Deprekatūr (mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden reservierte Anrecht auf die Einkünfte zeit seines Lebens; auch eine bis ins dritte Glied dauernde Erbpacht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Deprekatur — Deprekatūr (mittellat.), bei Schenkungen an Klöster und Kirchen das von dem Schenkenden reservierte Recht auf die Einkünfte zeit seines Lebens …   Kleines Konversations-Lexikon

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