Deckungsfähig

Deckungsfähig

Deckungsfähig nennt man im Staatshaushaltsetat solche die Budgetsätze überschreitende Mehrausgaben, die durch Ersparungen, die unter andern Titeln gemacht und ausdrücklich als übertragbar erklärt worden sind, bestritten werden können.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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