Adjudikationsbrief
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Adjudikation — (lat.), die Begründung oder Übertragung eines dinglichen Rechts durch Richterspruch, im römischen Recht besonders die richterliche Zuerkennung eines Rechts im Teilungsprozeß, die der Gemeinschaft ein Ende macht. A. heißt endlich die gerichtliche… … Meyers Großes Konversations-Lexikon