- Byzantinische Münzen
Byzantinische Münzen (Byzantiner), die Münzen der Kaiser des oström. Reiches (395–1453), beginnen mit dem Kaiser Arcadius und zeigen zuerst Bildnis und Umschrift in lateinischer Sprache, auf der Rückseite meist eine Viktoria und die Umschrift: »VIC-TORIA AVGVSTI« oder »AVGVSTORVM«, bei den sehr vorwiegenden Goldstücken die schon seit Konstantin übliche Wertbezeichnung: CON. OB., d. h. nach konstantinopolitanischem Fuß 72 (OB ist das griechische Zahlzeichen für 72) Stück aus dem Pfunde. Der Stil dieser Münzen ist schlecht und wird allmählich immer geschmackloser und roher; in späterer Zeit erscheinen die Brustbilder und ganzen Figuren von Kaisern, Christi und der Heiligen fast nur von vorn, in roher Zeichnung, mit Kronen, gemusterten Gewändern, Kreuzen etc. überladen. Die Sprache ist in späterer Zeit ein Gemisch von Griechisch und Lateinisch oder auch griechisch allein, aber mit ganz verderbten Buchstaben geschrieben. Rückseite der mittelalterlichen Byzantiner ist sehr häufig die Figur Christi mit seinen Namensinitialen JC (»Jesus Christos«) oder Monogramm in griechischen Buchstaben (X und P). Die Goldmünzen waren trotz des schwankenden Metallgehalts eine Hauptverkehrsmünze des Mittelalters (Byzantiner, Besants d'or, wie man auch andre Goldstücke übertragen nannte). Der historische Wert der byzantinischen Münzen besteht in der Fülle der darauf genannten Herrscher, ihrer Gemahlinnen, Mitregenten und Prinzen, den mannigfachen Darstellungen der Heiligen; auch sprachlich sind sie durch ihre Versinschriften wichtig, die bisweilen sogar poetischen Wert haben. Historisch sehr merkwürdig sind die ganz im Stil der byzantinischen Münzen geprägten seltenen Münzen kleiner mit den Kaisern verwandter Dynasten, z. B. der Despoten von Epirus und Thessalien. Vgl. Eckhel, D oc trina numorum veterum, Bd. 6 (Wien 1798); Saulcy, Essai de classification des suites monétaires byzantines (1836); Sabatier, Description des monnaies byzantines (Par. 1862, 2 Bde. mit 70 Tafeln).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.