Buchkredit — Buch|kre|dit 〈m. 1〉 kurzfristiger Kredit in laufender Rechnung * * * Buchkredit, in laufender Rechnung gewährter Kredit, besonders der Kontokorrentkredit … Universal-Lexikon
Buchkredit — durch Einräumung einer Kreditlinie oder der Gewährung eines bestimmten Kreditbetrags (⇡ Darlehen) entstehender Kredit, der eine Forderung der Bank begründet, die von ihr und vom Kunden nur „in den Büchern“ erfasst wird. Gegensatz: ⇡… … Lexikon der Economics
Handelskredit — Der Lieferantenkredit, auch Handelskredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels (Valutafrist) einräumt. Für die vorfristige Zahlung innerhalb einer… … Deutsch Wikipedia
Buchschulden — Buchschulden, diejenigen Verbindlichkeiten, die nur durch die Einträge in die Bücher des Gläubigers, so bei Kaufleuten, die Buchkredit (s.d.) gewähren, oder des Schuldners, so bei mehreren Staaten (vgl. Staatsschulden), dargetan werden, im… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kredīt — (lat. creditum, das Geglaubte, Anvertraute, ital. crédito, franz. crédit) ist die Befugnis zur Verwendung fremder Güter, eingeräumt auf Grund des Vertrauens, daß der Kreditnehmer die dadurch entstandenen Verbindlichkeiten seiner Zeit erfüllen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kredit — Schulden; Anleihe; Darlehen; Dispo (umgangssprachlich); Pump (umgangssprachlich); Mittelaufnahme (fachsprachlich) * * * Kre|dit [kre di:t], der; s, e: für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellte … Universal-Lexikon
Ratenkredit — Teilzahlungskredit * * * Ra|ten|kre|dit, der (Bankw.): Kredit, der in Teilbeträgen zurückgezahlt wird. * * * Ratenkredit, im weiteren Sinn ein in einer Summe zur Verfügung gestellter Kredit, der in Teilbeträgen (Raten) zu tilgen ist. Der… … Universal-Lexikon
Bankkredit — ⇡ Kredit, der Unternehmungen sowie privaten und öffentlichen Haushalten bei ⇡ Banken auf Basis eines ⇡ Kreditvertrags eingeräumt wird. Einteilungsmöglichkeiten: a) Nach der Fristigkeit: Kurz , mittel und langfristige B. b) Nach der Art der… … Lexikon der Economics
Darlehen — I. Begriff:1. Rechtlich: Das BGB unterscheidet zwischen Darlehen (§§ 488 ff.) und Sachdarlehen (§§ 607 ff.). Beim Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der … Lexikon der Economics
Sonderziehungsrechte (SZR) — Special Drawing Rights (SDR); von den Mitgliedsländern des ⇡ IWF 1969 durch Vereinbarung geschaffene und erstmals 1970 zugeteilte internationale ⇡ Währungsreserven. SZR stellen einen Buchkredit dar, den der IWF den Mitgliedern im SZR System… … Lexikon der Economics