Bordlehen
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Bordagĭum — (lat., Bordlehen), im normännischen Rechte dasjenige Rechtsverhältnis, demzufolge jemand von einem Grundherrn ein bäuerliches Grundstück zu beschränktem Eigentum erhielt, dafür aber zur Leistung kleinerer Dienste und Gefälle verpflichtet war. Die … Meyers Großes Konversations-Lexikon