- Blankopapiere
Blankopapiere, Wertpapiere, auf denen der Name des Gläubigers noch unausgefüllt ist. Dieselben tragen den Charakter von Inhaberpapieren und werden durch Namensausfüllung, je nach der Art derselben, Rekta- oder Orderpapiere.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.