Binnenkonnossement
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Binnenkonnossement — Form des ⇡ Konnossements; im Flussfrachtgeschäft angewandt. Eine Verpflichtungsurkunde des Frachtführers, die für seine Rechtsbeziehungen zum Empfänger entscheidend ist (§§ 72, 26 BinSchG in Verbindung mit §§ 445 ff. HGB) … Lexikon der Economics
Ladeschein — (Strom , Fluß , Binnenkonnossement), ein dem Konnossement (s. d.) nachgebildetes Warenpapier (s. d.), auf dem der Frachtführer oder Binnenschiffer dem Absender den Empfang des ihm zur Beförderung übergebenen Gutes bestätigt und sich verpflichtet … Meyers Großes Konversations-Lexikon