Zwecksteuern

Zwecksteuern

Zwecksteuern, die vorwiegend bei Gemeinden für bestimmte Zwecke erhobenen Steuern, wie die englische Armensteuer (s. d. und Gemeindehaushalt, S. 531).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zwecksteuern — Zwecksteuern,   Steuern, deren Aufkommen für bestimmte Verwendungszwecke festgelegt ist (Zweckbindung) oder die über die Erzielung von Einnahmen hinaus eine Beeinflussung des Verhaltens der Wirtschaftssubjekte bewirken sollen (»nichtfiskalische… …   Universal-Lexikon

  • Zwecksteuern — 1. Begriff: Steuern, die primär nicht auf Einnahmeerzielung (fiskalische Zielsetzung), sondern auf andere wirtschaftspolitische Ziele ausgerichtet sind (⇡ nicht fiskalische Besteuerung). 2. Arten: (1) ⇡ Verwendungszwecksteuer; (2) ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Karl Bräuer — (* 16. Juli 1881 in Frankenthal (Pfalz); † 12. Mai 1964 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Finanzwissenschaftler. Er begründete den Bund der Steuerzahler und war in den 1950er Jahren dessen Präsident. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeindehaushalt — ist die Wirtschaft, welche die Gemeinde zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse führt, insbes. die Aufbringung und Verwaltung der für Deckung der Ausgaben erforderlichen Mittel (Gemeindefinanzen). Die Finanzgewalt der Gemeinden ist in den meisten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • nicht fiskalische Besteuerung — Gesamtheit aller steuerlichen Maßnahmen des Staates, die neben der Einnahmeerzielung primär andere wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, z.B. zur Lenkung von Produktionsfaktoren, zur Diskriminierung oder Förderung bestimmter Produkte, zur… …   Lexikon der Economics

  • Ordnungsteuer — Lenkungsteuer; Steuer, die einem bestimmten ordnungspolitischen Zweck dient. Vgl. auch ⇡ Steuerzweck, ⇡ nicht fiskalische Besteuerung, ⇡ Zwecksteuern, ⇡ Wertzuwachssteuer …   Lexikon der Economics

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