Zwangspaß

Zwangspaß

Zwangspaß, s. Paß.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zwangspaß — Zwangspaß, ein Paß, mittels dessen jemandem von der Polizei unter Androhung von Strafe vorgeschrieben wird, sich auf einem bestimmten Wege (gebundene Marschroute) an einen bestimmten Ort zu begeben und sich dort bei der Behörde zu melden. Meist… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reiseroute — (Zwangspaß), s. Paß …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Marschroute — Marschroute, gebundene, s. Zwangspaß …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Paß — (frz. passeport), eine von Polizeibehörden ausgefertigte Reiselegitimation. Das Gesetz vom 12. Okt. 1867 hat für Deutschland den Paßzwang beseitigt; doch bedient man sich gern zur Legitimation der für je ein Jahr ausgestellten Paßkarten. (S. auch …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reiseroute — Reiseroute, s.v.w. Zwangspaß …   Kleines Konversations-Lexikon

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