- Zuckerkonvention, internationale
Zuckerkonvention, internationale (Brüsseler), s. Zuckersteuer, S. 1007.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Zuckerkonvention, internationale (Brüsseler), s. Zuckersteuer, S. 1007.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Zuckersteuer — Zuckersteuer. Der Zucker, vornehmlich Genußmittel, ist ein ergiebiger und geeigneter Gegenstand der Besteuerung. Die Erhebung der auf ihn gelegten Abgabe ist einfach, wenn sie, wie beim ausschließlichen Verbrauch von Kolonialzucker, lediglich auf … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… … Meyers Großes Konversations-Lexikon