- Zinstaxe
Zinstaxe, der obrigkeitlich bestimmte, nicht zu überschreitende höchste Zinssatz. Vgl. Wucher.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Zinstaxe, der obrigkeitlich bestimmte, nicht zu überschreitende höchste Zinssatz. Vgl. Wucher.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Wucher — (Fenus iniquum), 1) im Allgemeinen ein Geschäft, bei welchem der eine Theil für den Verkauf, die Darleihung od. die Überlassung eines Gegenstandes zum Gebrauch einen höheren Gewinn genommen hat, als er nach den Voraussetzungen des gewöhnlichen… … Pierer's Universal-Lexikon