- Zertioration
Zertioration (lat., »Vergewisserung«, von certus, gewiß), die Belehrung über gewisse Rechtsverhältnisse, die zuweilen bei gerichtlichen Handlungen, bez. derjenigen Personen vorgeschrieben ist, bei denen man eine besondere Bekanntschaft mit dergleichen Verhältnissen, z. B. mit den Wirkungen einer Erklärung, eines Verzichts etc., nicht voraussetzen kann.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.