Wohnungsgeldzuschuß
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Wohnungsgeldzuschuß — Wohnungsgeldzuschuß, der Zuschuß, den Offiziere und Beamte zur Beschaffung der Wohnung erhalten, richtet sich nach den Servisklassen (s. Servis) … Kleines Konversations-Lexikon
Beamte — (officers; employés; impiegati). Inhalt: I. Begriffsbestimmung. Art des Dienstverhältnisses. II Einteilung der B. III. Voraussetzungen für die Erlangung der Anstellung. Anstellungsakt. IV. Pflichten und Rechte aus dem Dienstverhältnis. V.… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Dienstwohnungen — (officials dwellings; logements de service; alloggi), Wohnungen, die aus dienstlichen Rücksichten bestimmten Bediensteten zur Benutzung überwiesen werden. Die Bediensteten sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen D. zu beziehen. D. pflegen… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Besoldung — (Diensteinkommen, Gehalt), die Bezahlung, die ein Beamter des Staates, der Kirche, der Gemeinde oder einer sonstigen öffentlichen Körperschaft für die berufsmäßige Besorgung der ihm übertragenen Obliegenheiten erhält. Die B. besteht heute… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pension — Offiziere, einschl. Sanitätsoffiziere des Reichsheeres, der kaiserlichen Marine und der kaiserlichen Schutztruppen. Im deutschen Heer hat jeder aktive Offizier und Sanitätsoffizier nach dem Reichsgesetz vom 31. Mai 1906 Anspruch auf eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bundesheer (Deutsches Reich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer … Deutsch Wikipedia
Deutsches Heer (Kaiserreich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer … Deutsch Wikipedia
Deutsches Reichsheer — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer … Deutsch Wikipedia
Königlich-Preußische Armee — Preußische Kavallerie Standarte Die preußische Armee (offiziell Königlich Preußische Armee) war die Armee des Königreichs Preußen von 1701 bis 1919. Sie ist aus der seit 1644 als stehendem Heer existierenden brandenburgisch preußischen Armee… … Deutsch Wikipedia
Dienstwohnung — Dienstwohnung, die Offizieren, Militärärzter und Beamten dienstlich angewiesene Wohnung. Det Inhaber, wenn ihm Beschaffung der Ausstattung, Feuerung etc. obliegt, bezieht ein Drittel des Servises (Servisteil); würde er als Selbstmieter… … Meyers Großes Konversations-Lexikon