Wiederinkurssetzung

Wiederinkurssetzung

Wiederinkurssetzung, s. Außerkurssetzung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Außerkurssetzung — (Festmachung, Vinkulierung), dasjenige Verfahren, durch das ein auf den Inhaber lautendes Papier dadurch in ein Rektapapier umgewandelt wird, daß der Name des mr Zeit der A. im Besitz desselben befindlichen Inhabers auf dem Papier, bez.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vinkulieren — (v. lat. vinculum, »Band«), binden, festlegen, festmachen; Vinkulation, Verpflichtung; Vinkulierung, bei Inhaberpapieren auch soviel wie Außerkurssetzung (s. d.), z. B. bei Papieren, die zur Kaution dienen, insbes. durch Einschreibung auf den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vinkulieren — (lat.), binden, verpflichten, festlegen; von Inhaberpapieren: außer Kurs setzen, namentlich durch Einschreibung auf den Namen des Eigentümers; Devinkulierung, die Wiederinkurssetzung der Papiere …   Kleines Konversations-Lexikon

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