Widerrechtlicher Wille

Widerrechtlicher Wille

Widerrechtlicher Wille, s. Dolus.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dolus — (lat., widerrechtlicher Wille, Malice im engl. Recht), das wissentlich rechtswidrige Handeln, kommt im Zivil wie im Strafrecht in Betracht. Im heutigen Strafrecht ist der römisch rechtliche Ausdruck D. durch den Begriff »Vorsatz« verdrängt. Einer …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zurechnung — (Imputatio), 1) die Beziehung einer Handlung auf eine gewisse Person als deren Urheber, mithin die Verbindung zwischen Person u. That in der Richtung von Ursache u. Wirkung: bes. 2) im criminalrechtlichen Sinne die Gewißheit, daß Jemand der… …   Pierer's Universal-Lexikon

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