Wegebaupflicht
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Wegerecht — (Straßenrecht), Inbegriff der Rechtsgrundsätze für die Anlegung, Benutzung und Unterhaltung von Straßen und Wegen. Die Straßen und Wegegesetzgebung ist in den einzelnen Staaten sehr verschieden; zum Teil ist das Wege und Straßenwesen überhaupt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wegbaupflicht der Eisenbahnen — Wegbaupflicht der Eisenbahnen. Die Wechselbeziehungen zwischen Eisenbahnen und öffentlichen Kommunikationen (Straßen, Wege u.s.w.) können verschiedene sein. a) Die Anlage einer Eisenbahn kann die Herstellung neuer Plätze und Wege notwendig machen … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens