Wasserhoheit

Wasserhoheit

Wasserhoheit, s. Wasserrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Wasserhoheit — Wasserhoheit, das Oberaufsichtsrecht der höchsten Gewalt über alle Nutzungen der öffentlichen Flüsse u. Seen, daher das Recht gewisse Ordnungen darüber vorzuschreiben u. zu verlangen, daß keine größere Anlage an einem Flusse ohne Anzeige bei der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wasserhoheit — Wasserhoheit, s. Wasserrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Wasserzoll [1] — Wasserzoll, 1) der Zoll (s.d.), welcher wegen Benutzung eines fließenden Wassers zur Schifffahrt an gewissen Orten gegeben werden muß. Er kann durch Wasserregal od. Wasserhoheit (s.d.) begründet werden; 2) die Zollstätte, wo dieser W. erhoben… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wasserrecht [2] — Wasserrecht, der Inbegriff der Rechtsnormen über die Benutzung und den Schutz der fließenden und stehenden Gewässer. Das W. gehört dem öffentlichen Recht an, insofern es sich auf den Gemeingebrauch des Wassers, die denselben betreffenden… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wasserrecht — Wasserrecht, der Inbegriff der Vorschriften über Benutzung und Unschädlichmachung des Wassers; dazu gehören außer dem Mühlen und Flößereirecht die Vorschriften über Be und Entwässerung der Grundstücke, auch das Deich und Sielrecht. Der Staat… …   Kleines Konversations-Lexikon

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