Beunden

Beunden

Beunden (Achten), Grundstücke, die durch Neurodung seitens einzelner Markgenossen aus der Zugehörigkeit zur gemeinen Mark (Allmande) gelöst, dem Sondereigentum der Roder verfielen; insbes. auch die Sondergüter der Gutsherrschaft in der gemeinen Mark; die Bestellung der letztern lag meist der Gesamtheit der frondienstpflichtigen Bauern ob.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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