Wandelgeschäft
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Wandelgeschäft — Wandelgeschäft, diejenigen Börsengeschäfte, bei denen sich der Käufer das Recht vorbehält, die gekauften Werte an einem beliebigen Tage innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu verlangen … Kleines Konversations-Lexikon
Wandelgeschäft — Wandelgeschäft, Handelslieferungen, wobei einem Contrahenten ein Wahlrecht für die Lieferungszeit zusteht, gewöhnlich durch die Klauseln ausgedrückt: »auf Verlangen früher«, »täglich zu liefern«, »täglich zu beziehen« … Herders Conversations-Lexikon
Wandelgeschäft — Wạn|del|ge|schäft, das (Börsenw.): Termingeschäft, bei dem sich der Käufer od. Verkäufer ein Recht auf vorzeitige Lieferung vorbehält. * * * Wandelgeschäft, Escomptegeschäft [ɛs kɔ̃t , französisch], Börsentermingeschäft, bei dem sich der… … Universal-Lexikon
Wandelgeschäft — ein Börsentermingeschäft (⇡ Termingeschäft), bei dem sich der eine Vertragspartner das Recht ausbedingt, auf seinen Wunsch Lieferung bzw. Abnahme der Ware vor dem Termin zu fordern. Die Abschlussformeln für derartige Geschäfte lauten „per ultimo… … Lexikon der Economics
Биржевые операции — в которых проявляется вся биржевая деятельность, выражаются, главным образом, в покупке и продаже и с экономической точки зрения могут быть разделены на два рода: на помещение капиталов и на спекуляцию. Каждый приходящий на биржу или желает… … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Börse — Börse, 1) in großen Handelsstädten der Ort (ein freier Platz od. ein Gebäude), an welchem sich handeltreibende Personen entweder täglich od. an gewissen Tagen der Woche zu einer bestimmten Tageszeit (Börsenzeit) versammeln, um Waaren u. Werthe… … Pierer's Universal-Lexikon
Prämiengeschäfte — Prämiengeschäfte, diejenige Art der Zeitgeschäfte (s. Börse, S. 243 f.), bei der sich einer der Kontrahenten, der Prämienzahler, das Recht vorbehält, gegen Bezahlung eines Reugeldes (Prämie) vom Vertrage zurückzutreten oder diesen in bezug auf… … Meyers Großes Konversations-Lexikon