Vorläufige Vormundschaft

Vorläufige Vormundschaft

Vorläufige Vormundschaft. Ein Volljähriger, dessen Entmündigung (s. d.) beantragt ist, kann unter v. V. gestellt werden, wenn das Vormundschaftsgericht es zur Abwendung einer erheblichen Gefährdung der Person oder des Vermögens des Volljährigen für erforderlich erachtet (vgl. Bürgerliches Gesetzbuch, § 1906–1908). Vgl. Schanz, Die v. V. nach Reichsrecht und den Landesgesetzen (Münch. 1901).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Vormundschaft — Vormundschaft, die unter öffentlicher Autorität stehende privatrechtliche Fürsorge für schutzbedürftige Personen (Bevormundete, Mündel) durch einen nicht selbst gewählten Beistand (Vormund). »Munt« oder »Mund« bedeutete im deutschen Mittelalter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dienstenthebung — Dienstenthebung, vorläufige, Suspendierung (suspension from service; suspension; sospensione) hat im Gegensatz zu der vollständigen Entlassung aus dem Dienste den Zweck, einen Beamten, der eines so schweren Dienstvergehens verdächtig ist, daß… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Katherine Jackson — Katherine Esther Jackson (geborene Screws und später Scruse) (* 4. Mai 1930 in Barbour County, Alabama, Vereinigte Staaten) ist die Ex Frau von Joseph Jackson und die Mutter von Rebbie, Jackie, Tito, Jermaine, La Toya, Marlon, Brandon (Totgeburt …   Deutsch Wikipedia

  • Johann Leopold von Sachsen-Coburg und Gotha — Johann Leopold Prinz von Sachsen Coburg und Gotha (* 2. August 1906 auf Schloss Callenberg, Coburg; † 4. Mai 1972 in Grein, Österreich) war ein deutscher Adliger. Er war als Erstgeborener der Erbprinz des Hauses von Sachsen Coburg und Gotha,… …   Deutsch Wikipedia

  • Geisteskrankheiten — (Seelenstörungen, Gemütskrankheiten, Psychosen, psychische Krankheiten), Krankheiten, die sich durch Störungen im Gebiet der Sinneseindrücke, des Vorstellens, Wollens oder Handelns kundgeben. Da jede geistige Tätigkeit von dem Zentralorgan des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschäftsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit, früher Handlungsfähigkeit genannt, ist die Fähigkeit, Geschäfte mit voller rechtlicher Wirksamkeit vorzunehmen. Diese G. haben in der Regel nur volljährige, d. h. 21jährige und für vollfährig erklärte Personen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Württemberg [2] — Württemberg (Gesch.). W. war in den ersten christlichen Jahrh. von Sueven bewohnt; diese wichen den Römern, welche dann das Land cultivirten, dasselbe aber nachher an die Alemannen verloren; nach der Niederlage der Alemannen durch die Franken bei …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Entmündigung — Bei der Entmündigung handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßt und einen gesetzlichen Vertreter erhält. In Österreich ist die Entmündigung im Jahre 1984 durch die Sachwalterschaft …   Deutsch Wikipedia

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