- Vorderrichter
Vorderrichter heißt im Rechtsmittelverfahren der Richter der Vorinstanz, gegen dessen Entscheidung das Rechtsmittel ergriffen wurde.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Vorderrichter heißt im Rechtsmittelverfahren der Richter der Vorinstanz, gegen dessen Entscheidung das Rechtsmittel ergriffen wurde.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.