- Vollstreckbarkeit
Vollstreckbarkeit, s. Vorläufige Vollstreckbarkeit.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Vollstreckbarkeit, s. Vorläufige Vollstreckbarkeit.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Vollstreckbarkeit — Vollstreckbarkeit, s. Zwangsvollstreckung … Kleines Konversations-Lexikon
Vollstreckbarkeit — Mit dem Begriff Vollstreckbarkeit (siehe beispielsweise § 704 der Zivilprozessordnung, ZPO) bezeichnet das deutsche Recht die Eignung eines Titels als Grundlage zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Vollstreckbarkeit ist… … Deutsch Wikipedia
Vollstreckbarkeit — Voll|strẹck|bar|keit 〈f. 20; unz.〉 vollstreckbare Beschaffenheit * * * Voll|strẹck|bar|keit, die; (Rechtsspr.): das Vollstreckbarsein. * * * Vollstreckbarkeit, im engeren Sinn die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde, v. a. einer… … Universal-Lexikon
Vollstreckbarkeit — Voll|strẹck|bar|keit, die; … Die deutsche Rechtschreibung
vorläufige Vollstreckbarkeit — vorläufige Vollstreckbarkeit, die Eignung nicht rechtskräftiger Urteile als Grundlage der Zwangsvollstreckung (§§ 704, 708 ff. ZPO). Sie wird vom Prozessgericht im Zivilurteil von Amts wegen angeordnet mit Ausnahme der Ehe und Kindschaftssachen … Universal-Lexikon
Vorläufige Vollstreckbarkeit — bezeichnet die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Voraussetzungen unter denen ein Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt werden kann, ergeben sich aus den §§ 708 ff. ZPO. Das… … Deutsch Wikipedia
Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen — liegt dann vor, wenn das Gericht ausspricht, daß ein an sich wegen mangelnder Rechtskraft nicht vollstreckbares Urteil (s. Vollstreckungsurteil) vorläufig vollstreckt werden darf. Nach der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 708) sind eine Reihe von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
vorläufige Vollstreckbarkeit — die in ein Zivilurteil aufzunehmende Erklärung des Gerichts, dass und unter welchen Bedingungen der obsiegende Gläubiger aus dem ⇡ Urteil bereits vor Rechtskraft vollstrecken kann (§§ 708 ff. ZPO). Die v.V. soll verhindern, dass Schuldner… … Lexikon der Economics
Bestätigung — Im Militärstrafverfahren bedürfen die Urteile der erkennenden Gerichte, nicht aber die Strafverfügung (s. d.), der B. durch die Kommandogewalt, vor allem durch den obersten Kriegs, bez. Kontingentshern selbst. Sie bedeutet bei den im ordentlichen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Exequaturverfahren — Unter Exequaturverfahren versteht man das Verfahren der Zulassung ausländischer Vollstreckungstitel oder Schiedssprüche zur Zwangsvollstreckung im Inland (Exequatur). Dabei handelt es sich nicht um das Zwangsvollstreckungsverfahren; vielmehr… … Deutsch Wikipedia