Volksinitiativrecht

Volksinitiativrecht

Volksinitiativrecht, eine Einrichtung des schweizerischen Staatsrechts, die darin besteht, daß auf Verlangen (Initiativ begehren) einer bestimmten Zahl von Staatsbürgern über den Erlaß, die Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes eine Volksabstimmung erfolgen muß. Vgl. Referendum.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Initiatīve — (neulat.), Inangriffnahme einer Handlung, auch das Recht oder Vorrecht dazu. Unter I. der Gesetzgebung (Initiativrecht) versteht man das Recht, Gesetzentwürfe einzubringen. Dies Recht war auch in der konstitutionellen Monarchie nach den ältern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Referéndum — (lat.), das zu Berichtende; etwas ad referendum nehmen, soviel wie zur Berichterstattung an die Beteiligten entgegennehmen. In der Schweiz bezeichnet R. die Einrichtung, daß Beschlüsse, welche die Repräsentativorgane gefaßt haben, insbes. Gesetze …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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