- Vertragserbe
Vertragserbe, ein Erbe, der in einem Erbvertrag (s. d.) als Erbe eingesetzt ist.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Vertragserbe, ein Erbe, der in einem Erbvertrag (s. d.) als Erbe eingesetzt ist.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Vertragserbe — Vertragserbe, durch Erbvertrag eingesetzt … Herders Conversations-Lexikon
Erbvertrag — (Pactum successorium), das zweiseitige unwiderrufliche Geschäft, dessen unmittelbarer Gegenstand die künftige Beerbung eines od. beider Contrahenten ist. Verträge dieser Ars waren nach Römischem Rechte durchaus unwirksam; dasselbe kannte nur eine … Pierer's Universal-Lexikon
Erbvergleich — Der Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung Regelungen über das Schicksal des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen… … Deutsch Wikipedia
Erbvertrag — Der Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu… … Deutsch Wikipedia
Erbvertrag — Ẹrb|ver|trag 〈m. 1u〉 notariell beglaubigter Vertrag zw. den Erben u. dem Erblasser zu dessen Lebzeiten * * * Ẹrb|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag zwischen ↑ 2Erbe u. Erblasser zu dessen Lebzeiten. * * * Erbvertrag, die vertragliche, nur… … Universal-Lexikon