Verteilungssteuern

Verteilungssteuern

Verteilungssteuern, s. Repartitionssteuern.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Repartitionssteuern — (Verteilungssteuern, v. lat. repartire, verteilen) sind solche Steuern, bei denen die Summe festgesetzt (kontingentiert) ist, die eingebracht werden soll. Diese Summe wird auf die Provinzen, Kreise, Gemeinden und endlich auf die einzelnen nach… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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