Versatzgeschäft

Versatzgeschäft

Versatzgeschäft, soviel wie Pfandleihgeschäft (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Pfandleih- und Rückkaufsgeschäfte — Pfandleih und Rückkaufsgeschäfte, diejenigen Geschäfte, deren Inhaber gegen Faustpfänder gewerbsmäßig Gelder ausleihen. Dabei handelt es sich regelmäßig um kurzen Kredit, indem der Darlehnssücher nur vorübergehend, um sich aus einer Notlage zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Versatzamt — Versatzamt, s.v.w. Leihhaus; Versatzgeschäft, s.v.w. Pfandleihgeschäft …   Kleines Konversations-Lexikon

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