- Beschlußsachen
Beschlußsachen, im Gegensatze zu Verwaltungsstreitsachen die reinen Verwaltungssachen, die lediglich im Instanzenzug der Verwaltungsbehörden erledigt werden (s. Verwaltung), dann überhaupt Sachen, die durch Beschluß erledigt werden (vgl. Urteil).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.