Vergleichseid

Vergleichseid

Vergleichseid, s. Vergleich.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kompromißeid — (Vergleichseid) wurde der Eid genannt, der auf Grund einer Vereinbarung der Parteien, ohne daß er vom Gericht auferlegt wurde, zu leisten war. Der Deutschen Zivilprozeßordnung ist ein solcher Eid unbekannt. Sowohl der zugeschobene als der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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