- Usuālinterpretation
Usuālinterpretation (lat.), Auslegung einer Gesetzesvorschrift durch Gewohnheitsrecht (s. Gesetzesauslegung, S. 725).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Usuālinterpretation (lat.), Auslegung einer Gesetzesvorschrift durch Gewohnheitsrecht (s. Gesetzesauslegung, S. 725).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… … Pierer's Universal-Lexikon
Gesetzesauslegung — (Interpretation der Gesetze im weitern Sinn) ist die auf Erforschung des Inhalts eines Gesetzes gerichtete Tätigkeit und die Ableitung von Rechtssätzen aus gegebenen Rechtsgrundsätzen. Die G. setzt ein vorhandenes Gesetz voraus. Möglicherweise… … Meyers Großes Konversations-Lexikon