Untertan

Untertan

Untertan (Subditus) ist der Staatsangehörige (s. Staatsangehörigkeit) mit Rücksicht auf seine Unterwerfung unter die Staatsgewalt. Ein älterer, aber staatsrechtlich unrichtiger Sprachgebrauch stellt dem eigentlichen Untertan (subditus personalis, perpetuus), Inländer, den Fremden, der zeitweilig im Staatsgebiete weilt und insofern der Staatsgewalt unterworfen ist (über Ausnahmen s. Exterritorialität), als vorübergehenden Untertan (subditus temporarius) zur Seite und bezeichnet ferner den Fremden, der im Staate Grundbesitz hat, aber im Auslande wohnt, den Landsassen oder Forensen, als dinglichen Untertan (subditus realis). Die Landsassen sind in dem Lande, worin ihre Grundstücke liegen, nur den Gesetzen unterworfen, welche die Grundstücke betreffen oder ausdrücklich auf die Landsassen mit ausgedehnt sind. Die politisch vollberechtigten Untertanen werden Staatsbürger (i. d.) genannt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • untertan — untertan: Das Adjektiv mhd. undertān, ahd. untartān »unterjocht; verpflichtet« ist eigentlich das 2. Partizip des zusammengesetzten Verbs mhd. undertuon, ahd. untartuon »unterwerfen« (vgl. ↑ tun). Die Substantivierung Untertan (mhd.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Untertan — untertan: Das Adjektiv mhd. undertān, ahd. untartān »unterjocht; verpflichtet« ist eigentlich das 2. Partizip des zusammengesetzten Verbs mhd. undertuon, ahd. untartuon »unterwerfen« (vgl. ↑ tun). Die Substantivierung Untertan (mhd.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • untertan — Adj std. (9. Jh.), mhd. undertān, ahd. untartān Stammwort. Partizip von ahd. undartuon unterwerfen . Adjektiv: untertänig, Substantiv: Untertan. ✎ Schneider, R. AB 34 (1991), 225 236. deutsch s. unter, s. tun …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Untertan — Befehlsempfänger; Untergeordneter; Untergebener; Sklave; Leibeigener; Fronarbeiter * * * Un|ter|tan [ ʊntɐta:n], der; s, auch: en, en, Un|ter|ta|nin [ ʊntɐta:nɪn], die; , nen (früher): dem Landesherrn zu Gehorsam und Dienstbarkeit… …   Universal-Lexikon

  • untertan — ụn·ter·tan Adj; nur in 1 sich (Dat) etwas untertan machen geschr; erreichen, dass man etwas beherrscht ≈ sich etwas dienstbar machen: sich die Natur untertan machen 2 jemandem untertan sein hist; von einem Herrscher (besonders im absolutistisch… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Untertan — Als Untertan oder Subjekt (lat. subicere unterwerfen, unterordnen ) wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist. Untertanen waren nicht in vollem Umfang persönlich frei.… …   Deutsch Wikipedia

  • Untertan — abhängig, nachrangig, unselbstständig, untergeben, untergeordnet, unterstellt; (bildungsspr.): inferior, sekundär; (bildungsspr. abwertend): subaltern. * * * untertan:1.⇨unterstellt(1)–2.sichu.machen:⇨unterwerfen(1) Untertan 1.Bürger,Staatsbürger …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • untertan — abhängig, nachrangig, unselbstständig, untergeben, untergeordnet, unterstellt; (bildungsspr.): inferior, sekundär; (bildungsspr. abwertend): subaltern. * * * untertan:1.⇨unterstellt(1)–2.sichu.machen:⇨unterwerfen(1) untertan→subaltern …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Untertan — Ụn·ter·tan der; s / en, en; hist; der Bürger eines absolutistisch regierten Staates: die Untertanen des Königs; Wir sind doch keine Untertanen! (= wir haben doch bestimmte Rechte) || NB: der Untertan; den, dem Untertan / Untertanen; des… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Untertan — der Untertan, en (Mittelstufe) jmd., der Bürger in einer Monarchie ist Beispiel: Er behandelte seine Untertanen außerordentlich schlecht …   Extremes Deutsch

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