Erbzinsgüter — Erbzinsgüter, Bauerngüter, an denen dem Bauern das Untereigentum, dem Grundherrn das Obereigentum zustand (geteiltes Eigentum). Der Bauer entrichtete einen geringen Anerkennungszins (Erbzins), der, anders als bei der Erbpacht, nicht vom Ertrag… … Universal-Lexikon
Eigentumsordnung — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsverhältnis — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Eigentümer — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Privateigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Sacheigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… … Deutsch Wikipedia
Actio Publiciana (Römisches Recht) — Die actio Publiciana war im römischen Recht die vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr.[1] geschaffene prätorische Klage des Ersitzungsbesitzers, dessen Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen war, gegen einen neuen Besitzer. Nach Ablauf… … Deutsch Wikipedia
Eigentum (Deutschland) — In der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seine Eigenschaften bestimmt: Der Eigentümer einer Sache kann, soweit… … Deutsch Wikipedia
Dominium — Do|mi|ni|um 〈n.; s, ni|en〉 Domäne, Rittergut [lat., „Herrschaft“] * * * Do|mi|ni|um, das; s, …ien [lat. dominium = Herrschaft(sgebiet), zu: dominus, ↑ Dominus]: a) (Geschichte) Herrschaftsverhältnis unterschiedlicher Ausprägung; b) ( … Universal-Lexikon