Untereigentum

Untereigentum

Untereigentum, das insbes. dem Lehnswesen (s. d., S. 335) eigentümliche Nutzungsrecht (dominium utile) an Grundstücken, das unter Vorbehalt des Eigentums (dominium directum) verliehen ist. S. auch Obereigentum.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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