- Ungelt
Ungelt (auch Unrecht, später Umgelt, Umgeld), eine frühere Bezeichnung für Aufwandsteuern (insbes. Steuer vom Kleinverkehr als Vorläufer der spätern Akzise), bedeutet nach Lang (»Teutsche Steuerverfassung«, 1795) eine außerordentliche Abgabe; von Hüllmann wird dieser Ausdruck auf die Unzufriedenheit der Steuerpflichtigen zurückgeführt. Jetzt kommt der Ausdruck Umgeld z. B. noch bei der württembergischen Weinsteuer vor. – Im Seefrachtrecht nennt man Ungelder die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Unkosten (Lotsen-, Hafen-, Leuchtfeuergelder, Auseisungs- und Quarantänekosten).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.