Uneheliche Kinder

Uneheliche Kinder

Uneheliche Kinder, s. Kind, S. 4, auch Kinderschutz und Kindersterblichkeit.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Uneheliche Kinder — (natürliche, ledige, Unflaths , früher auch Side , Spelkinder, Wahnbürtige) sind alle außer der Ehe erzeugten u. vor Eingehung derselben geborenen Kinder, im Gegensatz der in stehender Ehe erzeugten u. in derselben od. doch in einem solchen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Uneheliche Kinder — Uneheliche Kinder, außer der Ehe erzeugte Kinder, können durch spätere Heirat der Eltern zu ehelichen werden (Mantelkinder). Von rechtmäßig Verlobten erzeugte Kinder (Brautkinder) stehen nach kanonischem und gemeinem Recht den ehelichen gleich.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Uneheliche Kinder — Uneheliche Kinder, s. Kinder …   Herders Conversations-Lexikon

  • uneheliche Kinder — un|eheliche Kinder,   nichteheliche Kinder …   Universal-Lexikon

  • Kinder — Kinder. Die rechtliche Persönlichkeit des Menschen beginnt mit der Geburt; das Kind muß lebend geboren sein, das ältere deutsche Recht und der französ. Code verlangen überdem Lebensfähigkeit (Vitalität). Das Kind im Mutterleib (Embryo) wird als… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

  • Natürliche Kinder — Natürliche Kinder, 1) leibliche Kinder in Bezug auf ihre Eltern durch Abstammung, im Gegensatz zu angenommenen Kindern; 2) so v.w. Uneheliche Kinder …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Natürliche Kinder — Natürliche Kinder, uneheliche Kinder, eigentlich leibliche Kinder im Gegensatz zu den adoptierten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Unrechtmäßige Kinder — Unrechtmäßige Kinder, s. Uneheliche Kinder …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Außereheliches Kind — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… …   Deutsch Wikipedia

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