Unbewegliche Sachen

Unbewegliche Sachen

Unbewegliche Sachen, s. Sachen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Unbewegliche Güter — (Immobilien), alle Arten Grundstücken u. Gebäude nebst ihren Pertinenzen, daher allem dem, was darin erd , wand , band , klammer , niet u. nagelfest ist, auch den dazu gehörigen Prädialservituten u. sonstigen Gerechtsamen, als Bannrechten etc.,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachen — Sachen, im juristischen Sinne die körperlichen Gegenstände im Gegensatz zur Person, dem Rechtssubjekt. Von den verschiedenen Einteilungen der S. sind die wichtigsten die Einteilung in bewegliche (Mobilien, Fahrnis, fahrende Habe) und unbewegliche …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unbewegliche Sache — Eine Immobilie, auch Liegenschaft oder Anwesen ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch gesehen ist es „unbewegliches Sachgut“, woher sich auch das Wort… …   Deutsch Wikipedia

  • Sache (Recht) — Der Begriff einer Sache wird in den Rechtsvorschriften unterschiedlicher Staaten abweichend definiert. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Sachen des bürgerlichen Rechts 1.1.1 Leichnam 1.1.2 Tiere …   Deutsch Wikipedia

  • Sache (österr. Recht) — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen andere Rechtskreise Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Der Begriff einer Sache wird in den …   Deutsch Wikipedia

  • Sachgegenstand — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen andere Rechtskreise Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Der Begriff einer Sache wird in den …   Deutsch Wikipedia

  • Sache — Problemstellung; Thema; Fragestellung; Aufgabe; Problematik; Angelegenheit; Problem; Anliegen; Causa; Fall; Chose; Dings ( …   Universal-Lexikon

  • Res — (lat.), 1) so v.w. Sache, Ding; bes. 2) in juristischem Sinne jeder von der Person äußerlich unabhängige, aber der Unterwerfung unter eine Person fähige Gegenstand, ein Rechtsobject. In dieser weitesten Bedeutung werden die Sachen von den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung — Zwạngs|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 Vollstreckung im Konkursverfahren; Sy 〈schweiz.〉 Schuldbetreibung * * * Zwạngs|voll|stre|ckung, die (Rechtsspr.): Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer Privatperson durchgesetzt werden. * *… …   Universal-Lexikon

  • Fahrnis — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). Fahrnisrecht bezeichnet das Sachenrecht der beweglichen Sachen im Gegensatz zum Liegenschaftsrecht. Fahrnisvollstreckung bezeichnet… …   Deutsch Wikipedia

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