Umladungsrecht
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Umschlag [2] — Umschlag (Umschlagsrecht, Umladungsrecht), ehemals das Recht einzelner Ortschaften (Umschlagsplätze), die zu Wasser oder auch zu Lande angekommenen Waren nur durch eigne Fuhrleute oder Schiffer weiter zu spedieren (vgl. Stapelrecht). Die heutigen … Meyers Großes Konversations-Lexikon