- Triplīk
Triplīk (lat.), im rechtlichen Verfahren die Beantwortung der Dublik des Beklagten durch den Kläger; triplizieren, die T. abgeben.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Triplīk (lat.), im rechtlichen Verfahren die Beantwortung der Dublik des Beklagten durch den Kläger; triplizieren, die T. abgeben.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Triplik — Triplik, im bürgerlichen Rechtsverfahren, wenn dieses schriftlich ist, die dritte Schrift des Klägers, im mündlichen der dritte Satz. Eigentlich sollen nach dem gemeinen Processe jedem Theile nur zwei solche Exposés zustehen, dem Kläger die… … Pierer's Universal-Lexikon
Triplik — Triplĭk (lat.), die 3. Klageschrift, Beantwortung der Duplik (s.d.); triplizieren, verdreifachen; eine T. beim Gericht einreichen; Triplikāt, 3. Ausfertigung … Kleines Konversations-Lexikon
Triplik — Triplik, die Beantwortung der Duplik, s. d … Herders Conversations-Lexikon
Triplik — In der Rechtswissenschaft ist die Triplik die weitere (dritte) Stellungnahme des Klägers auf die Duplik des Beklagten. Die Triplik kann somit den Anspruch aufrechterhalten. Reihenfolge Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden also in der Regel… … Deutsch Wikipedia
Triplik — Tri|plik 〈f. 20〉 Antwort des Klägers auf eine Duplik des Beklagten [<frz. triplique; zu spätlat. triplicare „dreimal sagen“] * * * Tri|plik [auch: ...lɪk], die; , en [zu lat. triplex, ↑Triplikat, geb. nach ↑Duplik] (Rechtsspr. veraltend):… … Universal-Lexikon
Triplik — Sagsørerens 3. indlæg … Danske encyklopædi
Triplik — Tri|plik 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Antwort des Klägers auf eine Duplik des Beklagten [Etym.: <frz. triplique <neulat.; zu lat. triplicare »dreimal sagen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Triplik — Tri|plik die; , en <zu lat. triplex »dreifach«, Analogiebildung zu ↑Duplik> die Antwort des Klägers auf eine ↑Duplik des Beklagten (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch
Triplik — Tri|plik, die; , en <lateinisch> (veraltend für Antwort des Klägers auf eine Duplik) … Die deutsche Rechtschreibung
Quadruplik — Die Quadruplik im Zivilprozeß ist die weitere (dritte) Stellungnahme des Beklagten auf die Triplik des Klägers, die Entgegnung des Beklagten auf die Triplik des Klägers, zweite Gegeneinrede des Beklagten. Reihenfolge Im zivilrechtlichen… … Deutsch Wikipedia