Bergregal
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Bergregal — Bergregal, s.u. Bergrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Bergregal — Bergregal, ausschließliche Befugnis des Staates zur Gewinnung bestimmter Fossilien … Lexikon der gesamten Technik
Bergregal — Bergregāl, ursprünglich das ausschließliche Recht des Fiskus, auf nichtfiskalischen Grundstücken gewisse Fossilien sich anzueignen; durch die neuere Gesetzgebung ist fast in allen Staaten Bergbaufreiheit (Bergfreiheit) eingeführt, d.h. der… … Kleines Konversations-Lexikon
Bergregal — Bergregal, das Vorrecht des Staates, alle unter der Erde befindlichen edeln Metalle und nutzbare Mineralien auszubeuten, ein Monopol, das den röm. Kaisern ausdrücklich vorbehalten wurde, jetzt aber allgemein ganz oder theilweise verschwunden ist … Herders Conversations-Lexikon
Bergregal — Das Bergregal, auch Bergwerksregal, ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit).[1] Neben dem Bergregal galt… … Deutsch Wikipedia
Bergregal — Bẹrg|re|gal 〈n. 11; unz.〉 Recht des Staates (früher des Landesherrn), bestimmte Mineralien selbst auszusuchen u. zu gewinnen * * * Bergregal, Regalien. … Universal-Lexikon
Berghoheit — Das Bergregal ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit). Kaiser, Könige und der über ein Territorium… … Deutsch Wikipedia
Regalbergbau — Das Bergregal ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit). Kaiser, Könige und der über ein Territorium… … Deutsch Wikipedia
Regalrecht — Das Regalienrecht (lat. jus regaliae, jus regale oder jus deportus) ist das dem Kirchenherrn, besonders dem König oder Kaiser, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und… … Deutsch Wikipedia
Regalienrecht — Das Regalienrecht (lat. jus regaliae, jus regale oder jus deportus) ist das dem Kirchenherrn, besonders dem König oder Kaiser, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und… … Deutsch Wikipedia