- Tonnengehalt
Tonnengehalt eines Schiffs, s. Schiffsvermessung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Tonnengehalt eines Schiffs, s. Schiffsvermessung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Tonnengehalt — Tonnengehalt, die Tragbarkeit eines Schiffes nach Tonnen berechnet … Pierer's Universal-Lexikon
Tonnengehalt — Tonnengehalt, s. Schiffsvermessung … Lexikon der gesamten Technik
Tonnengehalt — Tonnengehalt, Tonnage, der Raumgehalt eines Schiffs (s. Schiffsvermessung) … Kleines Konversations-Lexikon
Tonnengehalt — Tọn|nen|ge|halt, der <Pl. e> (Seew.): Größe eines Schiffes nach Bruttoregistertonnen … Universal-Lexikon
Tonnengehalt — Tọn|nen|ge|halt, der (Raumgehalt eines Schiffes) … Die deutsche Rechtschreibung
Nordamerikanische Freistaaten [1] — Nordamerikanische Freistaaten (Nordamerikanische Union, Vereinigte Staaten von Nordamerika, englisch u. amerikanisch United States of America [spr. Juncited Stehts of Amerrike], officielle Abkürzung: U. S. A. od. gewöhnlicher blos: U. S.,… … Pierer's Universal-Lexikon
Welthandel und Weltverkehr — Nach ältern Zusammenstellung (von Kolb) sollen die Gesamtumsätze aller Länder der Erde (d.h. Ein und Ausfuhr zusammengerechnet) 1860 etwa 30,000 Mill. Mk. und 1866: 36,000 Mill. Mk. betragen haben. Nach neuern Zusammenstellungen (nach Neumann… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schiffsvermessung [1] — Schiffsvermessung bildet besonders für die Handelsschiffe eine Vergleichsbasis für die Ladefähigkeit und den Frachtwert der Schiffe sowie für die Entrichtung von Hafen und Lotsengebühren, Kanalabgaben und Zöllen. Als geeignetes Maß ist neuerdings … Lexikon der gesamten Technik
Frankreich [2] — Frankreich (n. Geogr. u. Statist.), La France, Kaiserthum im westlichen Europa, erstreckt sich in einer Länge von 130 Meilen von 42°20 bis 51°5 nördl. Br. u. in einer Breite von 125 Ml. von[497] 12°52 bis 25°51 östl. L. (v. Ferro), grenzt im… … Pierer's Universal-Lexikon
Schiffaichen — Schiffaichen, das Verfahren wodurch man aus der Länge, Breite u. Höhe berechnet, wie viel Ladung ein Schiff einnehmen kann u. wie viel Tonnengehalt es hat. Das S. wird nöthig, wenn der Schiffzoll nach dem Tonnengehalt erlegt wird od. wenn… … Pierer's Universal-Lexikon