Tischgelder

Tischgelder

Tischgelder, im deutschen Heere Geldzuschüsse, im Frieden bis monatlich 9 Mk., für die am gemeinsamen Mittagstisch teilnehmenden unverheirateten Leutnants, dürfen auch an aus dienstlichen Gründen nicht am gemeinsamen Mittagstisch teilnehmende Leutnants und an Offizieraspiranten gezahlt werden.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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