Telegrammbesteller, jugendliche

Telegrammbesteller, jugendliche

Telegrammbesteller, jugendliche, Boten zur Abtragung der angekommenen Telegramme und Eilsendungen an die Empfänger, werden im Reichspostgebiet seit 1900 verwendet. Die anzunehmenden Telegrammbesteller dürfen nicht jünger als 16 und nicht älter als 17 Jahre sein; sie haben keine Beamteneigenschaft und werden nach der Zahl der geleisteten Bestellungen bezahlt. Mit dem 20. Jahr werden sie Postboten.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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