Teilungsklagen

Teilungsklagen

Teilungsklagen, die Klagen, die einem Mitberechtigten gegen die übrigen zustehen, um sie zur Aufhebung der Rechtsgemeinschaft, z. B. Gemeinschaft (s. d.), Erbschaft (s. Miterbe), zu zwingen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Doppelseitige Klagen — (Actiones duplices, Judicia duplicia), sind im römischen und gemeinen Rechte diejenigen Klagen, bei denen der Richter nicht bloß den Beklagten verurteilen oder die Klage abweisen, sondern auch den Kläger verurteilen durfte, ohne daß der Beklagte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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