- Teilungsklagen
Teilungsklagen, die Klagen, die einem Mitberechtigten gegen die übrigen zustehen, um sie zur Aufhebung der Rechtsgemeinschaft, z. B. Gemeinschaft (s. d.), Erbschaft (s. Miterbe), zu zwingen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.