Beneficium abdicationis

Beneficium abdicationis

Beneficium abdicationis, das Recht der Witwe, sich durch eine feierliche Erklärung von jeder Beteiligung an dem Ehevermögen loszusagen und hierdurch ihre Haftung für die Schulden des Ehemanns abzuwenden. Vgl. Erbenhaftung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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