Beneficium abdicationis
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Gütergemeinschaft [2] — Gütergemeinschaft, eheliche, das Rechtsverhältniß, welches unter Ehegatten bezüglich ihres Vermögens in der Weise besteht, daß entweder alle von beiden Ehegatten in die Ehe gebrachten od.[796] während derselben erworbenen Güter, od. doch… … Pierer's Universal-Lexikon