Synallagmatische Verträge

Synallagmatische Verträge

Synallagmatische Verträge (v. griech. synallássein, »wechseln, tauschen«), der französischen Rechtssprache entnommener Ausdruck für zweiseitige Verträge (s. Vertrag).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • gegenseitige Verträge — Austauschverträge, synallagmatische Verträge; jeden Vertragspartner zu einer im wechselseitigen Verhältnis stehenden Leistung (bzw. Gegenleistung) verpflichtende ⇡ Verträge, z.B. Kauf , Miet , Werkvertrag. Gesetzliche Sonderregelungen: §§ 320–326 …   Lexikon der Economics

  • Gegenseitiger Vertrag — Synallagma bezeichnet das Gegenseitigkeits oder Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag: Der eine Teil leistet, damit er die Gegenleistung (das Entgelt) bekommt und umgekehrt, Prinzip des „do ut des“ (lat.): Ich gebe, damit du gibst.… …   Deutsch Wikipedia

  • Synallagma — bezeichnet das Gegenseitigkeits oder Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag: Der eine Teil leistet, damit er die Gegenleistung (das Entgelt) bekommt und umgekehrt, Prinzip des „do ut des“ (lat.): Ich gebe, damit du gibst.… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag — (Contractus, Kontrakt), die übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Personen (Kontrahenten) zur Regelung gegenseitiger Rechtsverhältnisse. Verträge gibt es auf dem Gebiete des öffentlichen wie privaten, des formellen wie… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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