Sukzessivgründung

Sukzessivgründung

Sukzessivgründung, s. Aktiengesellschaft, S. 238.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gründung [2] — Gründung, Errichtung einer wirtschaftlichen Unternehmung, insbes. einer neuen Aktiengesellschaft unter Feststellung des Gesellschaftsvertrags. Das Wort G. war vor 1884 der Sprache unsrer Gesetzgebung fremd. Diese bot keine genügende Handhabe zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsortĭum — (lat., »Gemeinschaft, Gesellschaft«), die Vereinigung mehrerer zu einzelnen Geschäften für gemeinsame Rechnung, insbes. in der Börsensprache die Vereinigung mehrerer zu dem Zweck, um einzelne Finanzoperationen durchzuführen. So können die Mineure …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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